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Art. 27 · Hochrisiko · Grundrechte

FRIA: die Grundrechte-Folgenabschätzung im EU AI Act

Die Fundamental Rights Impact Assessment (FRIA) ist eine eigenständige Pflicht für bestimmte Hochrisiko-KI-Nutzungen. Für Finanzinstitute ist sie besonders bei Kreditwürdigkeitsbewertung und Life-/Health-Insurance-Risikobewertung relevant.

Was die FRIA ist

Art. 27 EU AI Act verlangt vor dem Einsatz bestimmter Hochrisiko-KI-Systeme eine Bewertung der Auswirkungen auf Grundrechte. Die FRIA ergänzt eine Datenschutz-Folgenabschätzung, ersetzt sie aber nicht automatisch.

Wer im Finanzsektor besonders betroffen ist

Art. 27 erfasst insbesondere Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen nach Annex III 5(b) und 5(c). Für Banken und Versicherungen bedeutet das: Die FRIA-Frage ist besonders bei Kreditwürdigkeitsbewertung natürlicher Personen sowie bei Risikobewertung und Preisbildung in Lebens- und Krankenversicherung zu prüfen.

Annex IIIBereichTypische Systeme
5(b)Zugang zu wesentlichen privaten und öffentlichen DienstleistungenKI-gestützte Kreditwürdigkeitsbewertung natürlicher Personen, Bonitäts-Scoring, Entscheidungsvorbereitung bei Kreditanträgen
5(c)Lebens- und KrankenversicherungKI-gestützte Risikobewertung und Preisbildung für natürliche Personen
4BeschäftigungHR-KI ist hochrisikorelevant; eine FRIA-Pflicht für private Finanzinstitute ist aber gesondert anhand Art. 27 zu prüfen.

Pflichtinhalte nach Art. 27

  • Beschreibung der Prozesse, in denen das KI-System verwendet wird
  • Nutzungsdauer und Nutzungshäufigkeit
  • Kategorien betroffener natürlicher Personen und Gruppen
  • spezifische Risiken für Grundrechte im konkreten Kontext
  • Maßnahmen zur menschlichen Aufsicht
  • Maßnahmen für den Fall einer Risikoverwirklichung
  • nach Durchführung: Meldung der Ergebnisse an die Marktüberwachungsbehörde mit dem vorgesehenen Template, soweit keine Ausnahme greift

Grundrechte mit Finanzsektor-Relevanz

GrundrechtTypische Relevanz
DiskriminierungsverbotBias in Kredit, Pricing, Underwriting oder HR-Prozessen
Schutz personenbezogener DatenFinanzdaten, Gesundheitsdaten, Bonitätsdaten und Profiling
Recht auf wirksamen RechtsbehelfNachvollziehbarkeit und Anfechtbarkeit KI-gestützter Entscheidungen
Menschenwürde und faire BehandlungVermeidung entwürdigender oder vollständig unkontrollierter Entscheidungen

FRIA und DSFA koordinieren

Wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden und ein hohes Risiko für Betroffene besteht, ist zusätzlich die Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO zu prüfen. Art. 27 EU AI Act sieht ausdrücklich vor, dass die FRIA eine DSFA ergänzen kann. Praktisch sinnvoll ist ein gemeinsamer Analyseprozess mit getrennt nachvollziehbaren Ergebnissen.

Wann die FRIA erstellt wird

Die FRIA ist vor dem ersten Einsatz des relevanten Hochrisiko-KI-Systems durchzuführen und zu aktualisieren, wenn sich wesentliche Elemente ändern oder nicht mehr aktuell sind. Für bereits laufende Systeme sollte die Nachholung in die AI-Governance-Roadmap aufgenommen werden.

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Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information. Ob eine FRIA im konkreten Einzelfall verpflichtend ist, hängt von Rolle, System, Annex-III-Kategorie und Nutzungskontext ab. Stand: Juni 2026.