Welche Begriffe verwendet die Website und wo?
Das Glossar erklärt 29 zentrale Begriffe aus EU AI Act, ISO/IEC 42001 und KI-Governance. Die dritte Spalte zeigt, wo der Begriff im Kontext der neuen Seiten besonders relevant ist.
| Begriff | Definition | Verwendung auf der Website |
|---|---|---|
| AI Management System (KIMS) | Systematisches Managementrahmenwerk zur verantwortungsvollen Entwicklung, Implementierung und Nutzung von KI in einer Organisation. Basiert auf der High-Level-Structure wie ISO 9001 und ISO 27001. | |
| Annex A Controls (ISO/IEC 42001) | 38 Kontrollziele in 9 Kontrollbereichen, die operative KI-Governance-Anforderungen spezifizieren. Die Anwendung wird risikobasiert im Statement of Applicability begründet. | |
| Annex III (EU AI Act) | Liste der standalone Hochrisiko-KI-Kategorien. Für Finanzinstitute besonders relevant: Kreditwürdigkeit natürlicher Personen, Life/Health Underwriting und HR-Entscheidungen. | |
| Automation Bias | Kognitive Verzerrung: Tendenz, automatisierte System-Outputs unkritisch zu übernehmen. Das kann Human Oversight schwächen und muss durch Schulung, Stichproben und klare Übersteuerungsrechte adressiert werden. | |
| Betreiber (Deployer) | Unternehmen, das ein KI-System unter eigener Verantwortung einsetzt. Betreiber unterscheiden sich von Anbietern und tragen eigenständige Compliance-Pflichten nach Art. 26 EU AI Act. | |
| Business Judgment Rule | Haftungsprivileg für unternehmerische Entscheidungen, wenn Organmitglieder ohne sachfremde Interessen, auf angemessener Informationsgrundlage und zum Wohl der Gesellschaft handeln. | |
| CEN/CENELEC | Europäische Normungsorganisationen, die harmonisierte Normen auf EU-Mandat entwickeln. Im KI-Kontext relevant für europäische Normen unter dem EU AI Act. | |
| Conformity Assessment (Konformitätsbewertung) | Verfahren zum Nachweis, dass ein Hochrisiko-KI-System die EU AI Act-Anforderungen erfüllt. Je nach System als Selbstbewertung oder mit notifizierter Stelle. | |
| Digital Omnibus zur KI | Verordnung (EU) 2026/1744, veröffentlicht am 24. Juli 2026, in Kraft seit 27. Juli 2026. Sie ändert den AI Act und verschiebt die Hochrisiko-Fristen auf 2. Dezember 2027 (Anhang III) und 2. August 2028 (Anhang I). Art. 4, Art. 5 und die Transparenzpflichten nach Art. 50 sind nicht verschoben. | |
| Transparenzleitlinien und EU-Icons (Art. 50) | Finale Leitlinien der EU-Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 vom 20. Juli 2026: Anbieterpflichten (Interaktionsinformation, maschinenlesbare Markierung) und Betreiberpflichten (Emotionserkennung, Deepfakes, veröffentlichte KI-Texte von öffentlichem Interesse mit Ausnahme bei redaktioneller Verantwortung). Die seit September 2026 verfügbaren EU-Icons sind freiwillig; ihre Nutzung begründet für sich keine Compliance. | |
| Code of Practice Transparenz (Art. 50) | Freiwilliger Verhaltenskodex der EU-Kommission zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte, finalisiert am 10. Juni 2026 mit rund 190 Unterzeichnern bis Ende Juli 2026. Konkretisiert die seit 2. August 2026 geltenden Transparenzpflichten nach Art. 50 Abs. 2, 4 und 5; nicht zu verwechseln mit dem GPAI Code of Practice vom 10. Juli 2025. | |
| Hochrisiko-Leitlinien (Art. 6, Entwurf) | Entwurf der EU-Kommission vom 19. Mai 2026 zur Einstufung von Hochrisiko-KI-Systemen nach Art. 6, mit Praxisbeispielen unter anderem zu Kreditwürdigkeit und Beschäftigung sowie zur Dokumentation von Ausnahmen nach Art. 6 Abs. 3. Konsultation verlängert bis 23. Juli 2026; die finale Fassung ist laut Kommission bis Ende 2026 geplant und stand am 20. Oktober 2026 aus, der Entwurf ist nicht verbindlich. | |
| Meldevorlagen schwerwiegende Vorfälle (Art. 73 / Art. 55) | Leitlinienentwurf samt Meldevorlage der EU-Kommission für schwerwiegende Vorfälle mit Hochrisiko-KI nach Art. 73 (26. September 2025, finale Fassung ausständig) und eigene Meldevorlage für GPAI-Modelle mit systemischem Risiko nach Art. 55 (4. November 2025). Orientierung für interne Vorlagen und die Abgrenzung zu DSGVO-, DORA- und NISG-Meldungen. | |
| CSRD / ESRS Bias-Relevanz | KI-bedingte Diskriminierungs- oder Menschenrechtsrisiken können neben dem EU AI Act auch für Nachhaltigkeitsberichterstattung relevant werden, wenn sie soziale Auswirkungen, Governance, Due Diligence, Risikomanagement oder prüfbare Kennzahlen betreffen – vorausgesetzt, das Unternehmen ist nach der durch Richtlinie (EU) 2026/470 eingeschränkten CSRD (EU-Unternehmen: mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz) überhaupt berichtspflichtig und die Auswirkung ist wesentlich. | |
| FRIA (Art. 27 EU AI Act) | Fundamental Rights Impact Assessment: Folgenabschätzung für bestimmte Betreiber von Hochrisiko-KI, insbesondere Kreditwürdigkeitsbewertung und Life/Health-Insurance-Risikobewertung, vor dem Einsatz. | |
| Gap-Analyse | Strukturierter Vergleich des Ist-Zustands mit Anforderungen einer Norm oder Regulierung. Ergebnis ist eine priorisierte Liste von Lücken und Maßnahmen. | |
| Harmonisierte Norm | Norm von CEN/CENELEC, die im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird und für bestimmte Anforderungen eine Konformitätsvermutung auslösen kann. | |
| High-Level-Structure (HLS) | Einheitlicher Kapitelaufbau moderner ISO-Managementsystemnormen. Er erleichtert die Integration von ISO 9001, ISO 27001 und ISO/IEC 42001 in ein gemeinsames Managementsystem. | |
| IKS (Internes Kontrollsystem) | System aus organisatorischen Regeln, Kontrollen, Verantwortlichkeiten und Nachweisen, mit dem Risiken gesteuert und Prozesse prüfbar gemacht werden. | |
| KI-Compliance-Treppe | Reifegradmodell von Mag. Eiler & Partner OG, das die vier Analytics-Stufen nach Gartner (Descriptive, Diagnostic, Predictive, Prescriptive) den jeweils greifenden Pflichten aus EU AI Act, DSGVO und DORA zuordnet. | |
| Aufsichtsrat | Organ der Aktiengesellschaft, das die Geschäftsführung überwacht und dafür belastbare Berichte, Einsichtsrechte und gegebenenfalls Zustimmungsvorbehalte nutzt. | |
| Prüfungsausschuss | Ausschuss des Aufsichtsrats für Prüfungs-, Berichts- und Kontrollthemen. Bei KI-Governance relevant, wenn KI IKS, Risikomanagement oder Berichterstattung berührt. | |
| Drei-Linien-Modell | Governance-Modell mit operativer Verantwortung in der ersten Linie, Risiko/Compliance-Kontrolle in der zweiten Linie und unabhängiger Prüfung in der dritten Linie. | |
| Konformitätsvermutung | Rechtliche Vermutung, dass Anforderungen erfüllt sind, wenn eine harmonisierte Norm angewandt wird. Die konkrete Wirkung hängt von der jeweiligen Norm und Veröffentlichung ab. | |
| New Legislative Framework (NLF) | EU-Regulierungsmodell: Das Gesetz legt Anforderungen fest, harmonisierte Normen konkretisieren deren praktische Umsetzung. Grundlage für CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung. | |
| EN 18286:2026 | Europäische Norm „Artificial intelligence – Quality management system for EU AI Act regulatory purposes“, von CEN/CENELEC am 31. Juli 2026 als veröffentlicht bekanntgegeben (zuvor prEN 18286). Sie adressiert insbesondere Art. 17 für Anbieter von Hochrisiko-KI. Die Fundstelle wurde mit Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2274 am 14. Oktober 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht; seither besteht für die abgedeckten Anforderungen von Art. 17 eine Konformitätsvermutung. | |
| Statement of Applicability (SoA) | Dokument, das alle ISO/IEC 42001 Annex-A-Controls auflistet und je Control begründet, ob und wie es angewendet oder ausgeschlossen wird. | |
| Vendor-KI / Shadow AI | KI-Komponenten in eingekaufter Software oder nicht genehmigten Tools, die nicht explizit als KI erkannt, klassifiziert oder freigegeben wurden. Eine zentrale Quelle für Shadow-KI-Risiken. | |
| WEIRD-Bias | Systematische Verzerrung in ML-Modellen durch Trainingsdaten aus Western, Educated, Industrialized, Rich, Democratic-Kontexten. Kann zu strukturellen Benachteiligungen führen. |
Hinweis zur Nutzung
Das Glossar ist als Orientierung gedacht. Für die konkrete Einordnung eines Systems bleiben Zweck, tatsächliche Nutzung, Anbieterunterlagen, Rollenverteilung und Fachprozess entscheidend.
