Warum ArbVG für KI relevant ist
Das österreichische Arbeitsverfassungsrecht enthält mehrere Ansatzpunkte für KI-Systeme im Unternehmen. Besonders relevant sind Informationsrechte des Betriebsrats und Mitbestimmung bei Kontrollmaßnahmen oder automationsunterstützten Datenverarbeitungssystemen.
Die zentralen Bestimmungen
| Bestimmung | Bedeutung für KI |
|---|---|
| § 89 ArbVG | Informationsrecht des Betriebsrats zu Angelegenheiten, die wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche oder kulturelle Interessen der Arbeitnehmer berühren. |
| § 96 Abs. 1 Z 3 ArbVG | Zustimmungspflichtige Kontrollmaßnahmen und technische Systeme zur Kontrolle von Arbeitnehmern, soweit sie die Menschenwürde berühren. |
| § 96a ArbVG | Mitbestimmung bei Systemen zur automationsunterstützten Ermittlung, Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Arbeitnehmerdaten. |
Typische KI-Systeme mit ArbVG-Relevanz
| KI-System | Prüfung |
|---|---|
| HR-KI im Recruiting | Bewerberdaten, Scoring, Auswahlunterstützung und Transparenzpflichten prüfen. |
| Leistungs- oder Qualitätsmonitoring | Kontrollmaßnahme und Menschenwürdebezug sorgfältig bewerten. |
| Call-Center-Analyse | Mitarbeiterinteraktionen, Bearbeitungszeiten und Qualitätsscores können mitbestimmungsrelevant sein. |
| Copilot oder Chatbot mit Mitarbeiterlogs | Protokollierung, Auswertung und Zweckbindung prüfen. |
| Vertriebssteuerung mit KI | Zielmessung, Ranking und personenbezogene Auswertungen auf § 96/96a prüfen. |
Was ohne saubere Einbindung passieren kann
Ein KI-System kann technisch und nach EU AI Act gut dokumentiert sein und trotzdem arbeitsverfassungsrechtlich problematisch werden, wenn Betriebsrat, Zweckbindung und Betriebsvereinbarung nicht rechtzeitig berücksichtigt wurden. Das Risiko liegt dann nicht nur in der Umsetzung, sondern auch in Reputation, Projektverzögerung und Datenschutz.
Was eine gute Betriebsvereinbarung regeln sollte
- Zweck und Grenzen des KI-Systems
- Datenkategorien und Datenquellen
- Auswertungen, Rollen und Zugriffsbefugnisse
- menschliche Aufsicht und Überprüfungsrechte
- Aufbewahrungsfristen und Löschkonzept
- Änderungsprozess bei wesentlichen System- oder Zweckänderungen
Einbindung in die KI-Governance
Die ArbVG-Prüfung gehört als Feld ins KI-Inventar. Für jedes System sollte erkennbar sein, ob Mitarbeiterdaten betroffen sind, ob Kontrollfunktionen bestehen und ob Betriebsratseinbindung oder Betriebsvereinbarung erforderlich ist.