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ArbVG · Betriebsrat · Mitbestimmung

ArbVG §§ 96/96a: der arbeitsrechtliche Baustein der KI-Governance

KI-Governance in österreichischen Finanzinstituten endet nicht beim EU AI Act. Sobald KI-Systeme Mitarbeiterdaten verarbeiten, Leistung kontrollieren oder HR-Entscheidungen unterstützen, sind Informations- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu prüfen.

Warum ArbVG für KI relevant ist

Das österreichische Arbeitsverfassungsrecht enthält mehrere Ansatzpunkte für KI-Systeme im Unternehmen. Besonders relevant sind Informationsrechte des Betriebsrats und Mitbestimmung bei Kontrollmaßnahmen oder automationsunterstützten Datenverarbeitungssystemen.

Die zentralen Bestimmungen

BestimmungBedeutung für KI
§ 89 ArbVGInformationsrecht des Betriebsrats zu Angelegenheiten, die wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche oder kulturelle Interessen der Arbeitnehmer berühren.
§ 96 Abs. 1 Z 3 ArbVGZustimmungspflichtige Kontrollmaßnahmen und technische Systeme zur Kontrolle von Arbeitnehmern, soweit sie die Menschenwürde berühren.
§ 96a ArbVGMitbestimmung bei Systemen zur automationsunterstützten Ermittlung, Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Arbeitnehmerdaten.

Typische KI-Systeme mit ArbVG-Relevanz

KI-SystemPrüfung
HR-KI im RecruitingBewerberdaten, Scoring, Auswahlunterstützung und Transparenzpflichten prüfen.
Leistungs- oder QualitätsmonitoringKontrollmaßnahme und Menschenwürdebezug sorgfältig bewerten.
Call-Center-AnalyseMitarbeiterinteraktionen, Bearbeitungszeiten und Qualitätsscores können mitbestimmungsrelevant sein.
Copilot oder Chatbot mit MitarbeiterlogsProtokollierung, Auswertung und Zweckbindung prüfen.
Vertriebssteuerung mit KIZielmessung, Ranking und personenbezogene Auswertungen auf § 96/96a prüfen.

Was ohne saubere Einbindung passieren kann

Ein KI-System kann technisch und nach EU AI Act gut dokumentiert sein und trotzdem arbeitsverfassungsrechtlich problematisch werden, wenn Betriebsrat, Zweckbindung und Betriebsvereinbarung nicht rechtzeitig berücksichtigt wurden. Das Risiko liegt dann nicht nur in der Umsetzung, sondern auch in Reputation, Projektverzögerung und Datenschutz.

Was eine gute Betriebsvereinbarung regeln sollte

  • Zweck und Grenzen des KI-Systems
  • Datenkategorien und Datenquellen
  • Auswertungen, Rollen und Zugriffsbefugnisse
  • menschliche Aufsicht und Überprüfungsrechte
  • Aufbewahrungsfristen und Löschkonzept
  • Änderungsprozess bei wesentlichen System- oder Zweckänderungen

Einbindung in die KI-Governance

Die ArbVG-Prüfung gehört als Feld ins KI-Inventar. Für jedes System sollte erkennbar sein, ob Mitarbeiterdaten betroffen sind, ob Kontrollfunktionen bestehen und ob Betriebsratseinbindung oder Betriebsvereinbarung erforderlich ist.

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Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information zu arbeitsverfassungsrechtlichen Schnittstellen der KI-Governance und ersetzt keine arbeitsrechtliche Beratung. Stand: Juni 2026.