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Meldewesen · Terminseite

Fahrplan 2026–2028: Was gilt wann im Meldewesen?

Fachlich geprüft von Ing. Mag. Patrick Eiler

2027 bündeln sich drei Stichtage: 1. Jänner (SREP-Leitlinien, Output Floor, FRTB), 10. Juli (AMLR) und 2. Dezember (KI-Hochrisiko). Eine Zeitschiene über alle Regelwerke, die das Meldewesen ab 2027 bestimmen. Jeder Termin trägt seinen Status: geltendes Recht, beschlossen, angekündigt oder aus einer gesetzlichen Frist abgeleitet. Die Seite wird datiert gepflegt.

Redaktionell geprüft: 22. Oktober 2026 · Rechtslage geprüft bis: 22. Oktober 2026. Zeitgebundene Aussagen sind datiert; angekündigte, aber noch nicht veröffentlichte Rechtsakte sind als solche gekennzeichnet.

Für wen: Banken (SI) Banken (LSI) Versicherungen Meldewesen-Dienstleister Kryptowerte-Dienstleister Jeder Termin nennt im Text, für wen er gilt.

Drei Daten tragen das Jahr 2027: der 1. Jänner (SREP-Leitlinien, Output Floor, FRTB), der 10. Juli (Geldwäscheverordnung) und der 2. Dezember (Hochrisiko-Pflichten der KI-Verordnung). Dazwischen liegen die Meldestichtage, die ohnehin laufen – und einige angekündigte Rechtsakte, deren Inhalt noch niemand kennt.

Wie ist der Fahrplan zu lesen?

geltendes Recht ist kundgemacht und anwendbar oder hat einen gesetzlich fixierten Anwendungsbeginn. politisch geeinigt ist politisch geeinigt oder förmlich beschlossen, der Rechtstext aber noch nicht in Kraft. amtliche Frist ist eine von der Behörde bekanntgegebene Frist, die ein Gesetz nur als relative Frist nennt. aufsichtliche Erwartung ist eine Anforderung aus einem aufsichtlichen Schreiben oder einer Erhebung – kein Rechtsakt, aber eine Frist. angekündigt / erwartet beruht auf einer Ankündigung der Behörde oder einer Erwartung aus Sekundärquellen. abgeleitete Frist ist ein Kalenderdatum, das wir aus einer relativen gesetzlichen Frist errechnet haben – das Gesetz selbst nennt es nicht. Leitlinien der EBA binden die zuständigen Behörden; auf Institute wirken sie über die Aufsichtspraxis und das geltende Recht, nicht wie eine unmittelbar geltende Verordnung. Bei Meldungen sind Referenzstichtag und Übermittlungsfrist getrennt angegeben.

Was läuft 2026 bereits?

Unter anderem die MiCAR-CASP-MV (seit 15. Juni), die KI-Transparenzpflichten (seit 2. August) und die NISG-Registrierung bis 31. Dezember 2026.

DatumStatusRegelwerk · Was gilt – und für wen
15.06.2026geltendes RechtMiCAR-CASP-MV, BGBl. II Nr. 71/2026 – In Kraft; erster Stichtag 30.06.2026, erste Übermittlung bis 11.08.2026. Zugelassene CASP halbjährlich, Finanzunternehmen nach Art. 60 MiCAR nur jährlich.
26.06.2026geltendes RechtEBA/GL/2026/06 – Revidierte SREP-Leitlinien veröffentlicht; neuer Abschnitt 5.7 „ICT systems, risk data aggregation and risk reporting“. Am selben Tag kündigt die EZB die Überarbeitung ihres RDARR-Leitfadens an.
27.07.2026geltendes RechtVO (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus on AI) – In Kraft. Hochrisiko-Pflichten für Anhang-III-Systeme auf 02.12.2027 verschoben, Anhang I auf 02.08.2028 – feste Kalenderdaten, kein Auslösemechanismus mehr.
02.08.2026geltendes RechtKI-Verordnung – Transparenzpflichten nach Art. 50 und das Sanktionsregime gelten; die Kommission übt ihre Befugnisse gegenüber GPAI-Anbietern aus.
11.09.2026geltendes RechtCyber Resilience Act, Art. 14 – Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle – auch für Bestandsprodukte. CERT.at ist koordinierendes CSIRT.
01.10.2026geltendes RechtNISG 2026, BGBl. I Nr. 94/2025 – In Kraft. Registrierung binnen drei Monaten ab Inkrafttreten (§ 29 Abs. 3) über das Unternehmensserviceportal. Für Finanzunternehmen gehen die DORA-Bestimmungen nach § 24 Abs. 7 vor; Governance, Risikomanagement, Nachweis und Berichtspflichten des NISG entfallen, die Registrierung nach § 29 Abs. 2 bleibt (FMA, BMI, OeNB). Ob ein Unternehmen überhaupt wesentliche oder wichtige Einrichtung ist, entscheiden Tätigkeit und Größe – nicht DORA.
21.10.2026politisch geeinigtVerbriefungsreform – Politische Einigung von Rat und Parlament: Kategorie „resilient“, gestärktes STS-Label, risikosensitiv rekalibrierte Eigenmittel, EU-Aufsicht über STS-Drittprüfer. Rechtstexte in Finalisierung; Anwendungsbeginn offen.
31.10.2026aufsichtliche ErwartungEZB-Schreiben SSM-2026-0301 – Aktionspläne zu KI-gestützten Cyberbedrohungen beim Joint Supervisory Team – nur bedeutende Institute. Kernstück: vollständige Identifikation der IKT-Assets einschließlich Fremd- und Open-Source-Software.
November 2026angekündigt / erwartetSSM-Aufsichtsprioritäten 2027–2029 – Jährliche Fortschreibung. 2026–2028 stehen Risikodatenaggregation, IKT-Resilienz und KI-Governance gemeinsam unter Priorität 2.
Q4 2026angekündigt / erwartetRevidierter EZB-RDARR-Leitfaden – Angekündigt am 26.06.2026 mit Präzisierungen zum Anwendungsbereich des Data-Governance-Rahmens und zur integrierten Datenarchitektur; bei substanziellen Änderungen mit Konsultation. Inhalt noch nicht bekannt.
02.12.2026geltendes RechtKI-Verordnung – Neue Verbotstatbestände; Kennzeichnungspflicht für vor dem 02.08.2026 in Verkehr gebrachte generative Systeme.
31.12.2026amtliche FristNISG 2026, § 29 Abs. 3 – Registrierungsfrist – Das Bundesamt für Cybersicherheit nennt die Registrierung „ab 1. Oktober 2026 bis spätestens 31. Dezember 2026 über das USP“ (FAQ, Stand 25.09.2026); im Gesetz steht nur die relative Frist von drei Monaten. Jede Einrichtung registriert sich einzeln, eine Konzernregistrierung ist nicht vorgesehen; Strafrahmen bis 50.000 Euro, im Wiederholungsfall 100.000 Euro (§ 45 Abs. 4).

Was bringt 2027, das Jahr der Konvergenz?

SREP-Abschnitt 5.7 und Output Floor (1. Jänner), Solvency-II-Review (30. Jänner), AMLR (10. Juli) und KI-Hochrisiko für Kredit-Scoring (2. Dezember).

DatumStatusRegelwerk · Was gilt – und für wen
01.01.2027geltendes RechtEBA/GL/2026/06, Abschnitt 5.7 – Anwendungsbeginn. IKT-Systeme, Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung werden in einem Prüfungsblock bewertet – adressiert an FMA und OeNB, unabhängig von der Einstufung als bedeutendes Institut.
01.01.2027geltendes RechtCRR III – Output Floor – 60 % der Standardansatz-RWA (2028: 65 %, 2029: 70 %, 2030: 72,5 %). Die Kommission hat mit COM(2026) 615 eine Überprüfung angekündigt; Vorschläge werden für Q1 2027 erwartet.
01.01.2027geltendes RechtCRR III – FRTB – Verbindliche Eigenmittelunterlegung des Marktrisikos (seit 2025 nur Meldepflicht). Befristete Erleichterungen nach DelVO (EU) 2026/1221 bis Ende 2029.
11.01.2027geltendes RechtEBA/GL/2025/01 (ESG-Risiken) – Anwendung für kleine und nicht komplexe Institute.
30.01.2027geltendes RechtSolvency-II-Review (RL (EU) 2025/2) – Anwendungsbeginn. Revidierte Quartals- und Jahres-QRT ab Referenzperiode Q1 2027 mit Taxonomie 2.10.0; für die Jahresmeldung 2026 (Abgabe 2027) gilt noch Taxonomie 2.8.2. Übermittlungsfristen Solo 16 und Gruppe 22 Wochen erstmals ab Jahresende 2027. Nur Versicherungen.
11.02.2027geltendes RechtMiCAR-CASP-MV – Übermittlung der Stammdaten (Stichtag 31.12.2026) und der ersten Jahresmeldung der Finanzunternehmen nach Art. 60 MiCAR (Anlage 3).
Februar 2027aufsichtliche ErwartungEZB IT-Risikofragebogen – Verschobener Erhebungstermin (ursprünglich September 2026) – bedeutende Institute.
März 2027angekündigt / erwartetDORA-Informationsregister – Einreichung mit Stichtag 31.12.2026; Fehlerprotokolle unverzüglich bereinigen. Fenster nach dem Muster der Vorjahre, von den ESAs jährlich bekannt gegeben.
Q1 2027angekündigt / erwartetKommission – Output Floor – Legislativvorschläge zum Output Floor, seinen Übergangsregeln sowie zur Vereinfachung von MREL, Puffern und Säule 2 erwartet (AFME, 2026).
30.06.2027geltendes RechtMiCAR Art. 140 · TFR Art. 37 Abs. 3 – Bericht der Kommission zur MiCAR (u. a. Frage eines regelmäßigen CASP-Reportings) und Anwendungsbericht zur Geldtransfer-Verordnung einschließlich Analysewerkzeugen und Geringfügigkeitsschwellen.
01.07.2027geltendes RechtAMLA-Verordnung, Art. 13 – Die AMLA leitet das erste Auswahlverfahren für die unmittelbar beaufsichtigten Verpflichteten ein; Abschluss binnen sechs Monaten.
10.07.2027geltendes RechtGeldwäscheverordnung (AMLR) – Unmittelbar anwendbar: 1.000-Euro-Schwelle für CASP (Art. 19 Abs. 3), Korrespondenzbeziehungen (Art. 37), selbst gehostete Adressen (Art. 40), Verbot anonymer Kryptokonten (Art. 79). AMLA-Leitlinien zu Art. 37 und 40 bis zu diesem Tag fällig – bisher kein Entwurf.
31.07.2027geltendes RechtKrypto-MPfG, BGBl. I Nr. 96/2025 – Erste Meldung der Kryptowerte-Dienstleister nach dem Krypto-Meldepflichtgesetz.
September 2027angekündigt / erwartetEBA-Vereinfachungspaket (EBA/REP/2026/07) – Angestrebte Umsetzung der reduzierten ITS; Ziel der Vorschläge sind netto rund 50 % weniger EU-harmonisierte Datenpunkte – eine angestrebte Wirkung, keine bereits geltende Reduktion und kein Wert je Institut. Bis dahin zweijährige Stabilitätsphase. OeNB-Umsetzung in GMD/Basic Cube und AuRep noch nicht beschrieben.
30.09.2027geltendes RechtDAC8 – Erster automatischer Informationsaustausch zu Kryptowerten zwischen den Mitgliedstaaten.
30.09.2027abgeleitete FristNISG 2026, § 33 – Selbstdeklaration zwölf Monate nach Eintritt der Registrierungspflicht – für Finanzunternehmen nach § 24 Abs. 7 nicht anwendbar (FMA); relevant für Konzerngesellschaften, die selbst wesentliche oder wichtige Einrichtungen sind, etwa Rechenzentren oder IT-Dienstleister nach Anhang I Nr. 8 und 9, sofern sie die Schwellen erreichen.
2. Halbjahr 2027angekündigt / erwartetDigitaler Euro · IReF – Pilot des digitalen Euro mit 36 Zahlungsdienstleistern (zwölf Monate) laut EZB-Planung; IReF-Konsultation. Beides abhängig vom Gesetzgebungsverfahren. Was der digitale Euro für das Meldewesen bedeutet: Wer die Zahlung sieht – die LinkedIn-Serie.
02.12.2027geltendes RechtKI-Verordnung, Anhang III – Hochrisiko-Pflichten für Kredit-Scoring natürlicher Personen (Nr. 5 lit. b): Art. 9–15, 17, 26, 27, Konformitätsbewertung, EU-Datenbank. FMA ist Marktüberwachungsbehörde.
11.12.2027geltendes RechtCyber Resilience Act – Übrige Herstellerpflichten: Anhang I, SBOM, Unterstützungszeitraum – für Institute als Hersteller eigener Apps.

Was kommt 2028 und danach?

Unter anderem der Output Floor mit 65 % (1. Jänner 2028), KI-Pflichten für Anhang-I-Produkte (2. August 2028) und der IReF-Meldebetrieb ab 2031.

DatumStatusRegelwerk · Was gilt – und für wen
01.01.2028geltendes RechtCRR III – Output Floor – 65 % der Standardansatz-RWA (vorbehaltlich der angekündigten Überprüfung).
01.01.2028geltendes RechtDAC8 / Krypto-MPfG – TIN-Vorgaben für die Meldungen.
2028geltendes RechtAMLA-Verordnung – Beginn der Direktaufsicht sechs Monate nach Veröffentlichung der Liste der ausgewählten Verpflichteten (Art. 13); Kryptowerte-Dienstleister sind eine eigene Kategorie der Risikoeinstufung (Art. 12 Abs. 4 lit. j).
02.08.2028geltendes RechtKI-Verordnung, Anhang I – Hochrisiko-Pflichten für in regulierte Produkte eingebettete Systeme – für Banken nachrangig, im Inventar zu führen.
01.10.2028geltendes RechtNISG 2026 – Erste Nachweisaufforderungen der Cybersicherheitsbehörde an erfasste Einrichtungen – konzerneigene Rechenzentren und IT-Gesellschaften.
Q2 2030 / 2031angekündigt / erwartetEZB IReF – Pilot des Integrated Reporting Framework im zweiten Quartal 2030, Meldebetrieb 2031 laut EZB-Planung. Kryptowerte und digitaler Euro sind im Zielbild nicht enthalten.
Für die Planung

Die Termine 2027 sind keine Reihe von Projekten, sondern eine Reihe von Nachweisen über dieselbe Datenbasis. Wer das Informationsregister (März), die SREP-Datenfähigkeit (ab Jänner), die AMLR-Sorgfalt (Juli) und das Kredit-Scoring (Dezember) aus einem Inventar bedient, erhebt einmal. Wie das geht, beschreibt die Seite zum Datenkern.

Häufige Fragen

Bis wann muss die NISG-Registrierung erfolgen?

Das Gesetz nennt eine relative Frist von drei Monaten ab Inkrafttreten (§ 29 Abs. 3). Das Bundesamt für Cybersicherheit gibt daraus die Frist 31. Dezember 2026 bekannt; registriert wird über das Unternehmensserviceportal, jede Einrichtung einzeln. Für Finanzunternehmen bleibt diese Registrierung nach Darstellung von FMA, BMI und OeNB bestehen, die materiellen NISG-Pflichten werden von DORA verdrängt (§ 24 Abs. 7).

Ist der revidierte RDARR-Leitfaden schon da?

Zum Stand dieser Seite nicht. Belegt sind nur die Ankündigung der EZB vom 26. Juni 2026, der erwartete Zeitraum (viertes Quartal 2026) und die beiden Schwerpunkte der Überarbeitung: Anwendungsbereich des Data-Governance-Rahmens und integrierte Datenarchitektur.

Welche Termine betreffen weniger bedeutende Institute nicht?

Das EZB-Schreiben vom 7. Juli 2026 mit den Aktionsplänen bis 31. Oktober 2026 und der IT-Risikofragebogen richten sich an bedeutende Institute. Die SREP-Leitlinien ab 1. Jänner 2027 gelten dagegen über FMA und OeNB für alle.

Ing. Mag. Patrick Eiler

Über den Autor

Ing. Mag. Patrick Eiler

Patrick Eiler berät Banken und Versicherungen in Wien zu aufsichtlichem Meldewesen, Datenarchitektur und KI-Compliance. Über zwanzig Jahre in Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistung; Vortragender beim Hypo-Verband (Fachsitzung 23. September 2026).

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Quellen

Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 22. Oktober 2026. Zeitgebundene Angaben – Fristen, angekündigte Leitfäden, Verfahrensstände – sind mit Datum versehen und können sich ändern; maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsakte und die Vorgaben von FMA, OeNB, EZB und EBA.