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Themenbereich · Banken, Versicherungen, Dienstleister

Meldewesen 2027: Was bedeutet der Wechsel von der Meldung zur Datenfähigkeit?

Fachlich geprüft von Ing. Mag. Patrick Eiler

Datenqualität und belastbare Risikoberichte gehören heute schon zu den aufsichtlichen Anforderungen. Ab dem 1. Jänner 2027 bündeln die revidierten SREP-Leitlinien sie mit den IKT-Systemen in einem Prüfungsblock – neben die Frage, ob eine Meldung richtig ist, tritt die Frage, ob ein Haus seine Daten beherrscht. Diese Themenseiten ordnen, was 2027 und 2028 im österreichischen Meldewesen anwendbar wird – belegt, datiert und mit dem Blick des Praktikers.

Redaktionell geprüft: 22. Oktober 2026 · Rechtslage geprüft bis: 22. Oktober 2026. Zeitgebundene Aussagen sind datiert; angekündigte, aber noch nicht veröffentlichte Rechtsakte sind als solche gekennzeichnet.

Für wen: Banken (SI) Banken (LSI) Versicherungen Meldewesen-Dienstleister Die Themenseiten sind je Zielgruppe markiert; SREP und BCBS 239 betreffen Banken, Solvency II und DORA die Versicherer, der Datenkern beide.

Fünf Fristen laufen auf dieselbe Fähigkeit hinaus. Die revidierten SREP-Leitlinien (EBA/GL/2026/06) stellen ab 2027 IKT-Systeme, Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung in einen Prüfungsblock – für alle Institute, nicht nur für bedeutende. Die Geldwäscheverordnung gilt ab 10. Juli 2027. Die FRTB-Kapitalbindung beginnt am 1. Jänner 2027, Solvency II in revidierter Fassung am 30. Jänner 2027, die Hochrisiko-Pflichten der KI-Verordnung am 2. Dezember 2027. Wer das als fünf Projekte führt, erhebt fünfmal dieselben Daten.

Wohin wandert das Meldewesen?

Das Meldewesen wandert von der Meldung zur Datenfähigkeit. Prüfregeln bleiben wichtig, aber sie beantworten nur noch einen Teil der Frage, die Aufsicht und Prüfer ab 2027 stellen: Woher kommt die Zahl, wer verantwortet sie, und wie schnell lässt sie sich neu zusammensetzen, wenn sich die Lage ändert? Die Antwort heißt in allen Regelwerken gleich – ein vollständiges Inventar, eine Herkunft bis auf Attributebene und ein Datenqualitätsrahmen mit benannten Verantwortlichen. Das ist Substanz, die österreichische Institute über das Gemeinsame Meldewesen-Datenmodell zum Teil schon besitzen und selten als Nachweis aufbereitet haben.

Für wen diese Seiten geschrieben sind

Für Leitung und Fachverantwortliche im Meldewesen österreichischer Kreditinstitute, für Versicherungen, die ab 2027 revidierte Solvency-II-Meldungen liefern, und für Meldewesen-Dienstleister, die ihre Plattformen auf die Prüfungslogik 2027 vorbereiten. Jede Seite nennt Rechtsgrundlage, Frist, Adressat und Quelle.

Die Themenseiten

Fahrplan 2026–2028

Alle Stichtage aus SREP, DORA, NISG, KI-VO, CRR III, AMLR, MiCAR und Solvency II in einer Zeitschiene – mit Status: geltendes Recht, beschlossen oder angekündigt.

Zum Fahrplan

SREP 2027: Datenfähigkeit wird geprüft

Abschnitt 5.7 der revidierten SREP-Leitlinien führt IKT, Risikodatenaggregation und Berichterstattung zusammen – was FMA und OeNB ab 1. Jänner 2027 bewerten und was § 39 BWG und die KI-RMV heute schon verlangen.

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RDARR und BCBS 239 für LSI

Der EZB-Leitfaden gilt für bedeutende Institute. Was davon für weniger bedeutende Institute in Österreich verbindlich ist, was nicht – und warum der Hebel trotzdem 2027 kommt.

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Der Datenkern

Ein Inventar für Art. 8 DORA, das Informationsregister, den NISG-Perimeter, die SREP-Datenfähigkeit und Art. 10 KI-VO. Sechs Bausteine, die einmal gebaut und mehrfach verwendet werden.

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KI im Meldewesen: Detektor, nicht Rechner

Drei Lücken der Prüfregeln, sechs Ansatzpunkte für KI, eine rote Linie – und das Regime, das heute schon trägt: DORA, RDARR und BCBS 239; die KI-Verordnung kommt hinzu, ersetzt es aber nicht.

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Kryptowerte melden

Was die MiCAR-CASP-Meldeverordnung (BGBl. II Nr. 71/2026) verlangt, warum Banken nur jährlich melden und weshalb Art. 501d CRR ein Provisorium ohne Ablaufdatum ist.

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Der Bruch 2027: Travel Rule, § 11a FM-GwG, AMLR und AMLA

Ab 10. Juli 2027 gilt die Geldwäscheverordnung unmittelbar; 2028 beginnt die Direktaufsicht der AMLA. Was sich für Transfers an selbst gehostete Adressen tatsächlich ändert – und was nicht.

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Digitaler Euro: Wer die Zahlung sieht

Die zwölf Teile der LinkedIn-Serie in der Übersicht: 15 Euro auf sechs Zahlwegen, vier Thesen – und was für Meldewesen und Zahlungsverkehr der Banken folgt, vom Nebenbuch bis zur DORA-Meldung.

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Wie lassen sich die Meldewesen-Themen gliedern?

Die Themen lassen sich in vier Gruppen ordnen. Die erste ist der aufsichtliche Fahrplan: SREP-Datenfähigkeit, RDARR und der Datenkern. Die zweite ist Meldewesen und KI: wo KI Prüflücken schließt und wo sie nichts verloren hat. Die dritte sind Kryptowerte und Zahlungsverkehr: ein neues Meldewesen neben dem alten, mit eigenen Stichtagen. Die vierte sind Eigenmittel, Offenlegung und Versicherungen: Output Floor, FRTB, Verbriefungsreform und Solvency II – Seiten, die in der nächsten Ausbaustufe folgen. Das Fundament tragen alle gemeinsam: Daten herkunftssicher, vollständig und erklärbar vorzuhalten.

StichtagWas giltFür wen
01.01.2027EBA/GL/2026/06: IKT-Systeme, Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung in einem SREP-Abschnitt (5.7)alle Institute, über FMA und OeNB
01.01.2027CRR III: Output Floor 60 % der KSA-RWA; FRTB-Kapitalbindung (seit 2025 nur Meldepflicht)Banken
30.01.2027Solvency-II-Review: revidierte QRT, Taxonomie 2.10.0 ab Q1 2027Versicherungen
10.07.2027Geldwäscheverordnung (AMLR) anwendbar; AMLA-Leitlinien zu selbst gehosteten Adressen fälligBanken, CASP, Versicherungen
02.12.2027KI-Verordnung: Hochrisiko-Pflichten für Anhang-III-Systeme (Kredit-Scoring natürlicher Personen)Banken
2028AMLA-Direktaufsicht beginnt; Anhang-I-Pflichten der KI-VO ab 02.08.2028; erste NISG-Nachweisaufforderungen ab 01.10.2028ausgewählte Verpflichtete, Konzerngesellschaften

Was trägt Mag. Eiler & Partner zum Meldewesen bei?

Mag. Eiler & Partner arbeitet seit über zwanzig Jahren im österreichischen Meldewesen – fachliche Business-Analyse zwischen Meldewesen, Rechnungswesen und IT, ABACUS/GMP, OeNB-Meldungen, AnaCredit, FINREP und COREP. Unsere Angebote sind begrenzte Erstaufträge mit greifbarem Ergebnis und klar benannter Grenze:

AngebotGreifbares ErgebnisWas es nicht ist
Meldewesen-DatencheckBestandsaufnahme der Meldestrecken, priorisierte Lücken, benannte Verantwortlichkeiten – gegen Abschnitt 5.7 der SREP-Leitlinienkeine Garantie vollständiger SREP-Konformität
Lineage-PilotDokumentierte Herkunft für einen abgegrenzten Meldebereich (z. B. einen Smart Cube), von der Quelle bis zur Meldepositionkein vollständiger Konzern-Datenkatalog
KI-Anwendungsfall-CheckZweck, Einstufung nach KI-VO und DORA, Datenfreigabe und Kontrollkonzept für einen konkreten Anwendungsfall im Meldeprozesskeine pauschale rechtliche Freistellung
Reporting-Change-CheckBetroffenheitsmatrix für 2027: Referenzperioden, Übermittlungsfristen, Umsetzungsbedarf je Meldungkeine Zusage einer fertigen Produktivumstellung

Häufige Fragen

Was ändert sich am 1. Jänner 2027 im Meldewesen?

Die revidierten SREP-Leitlinien der EBA (EBA/GL/2026/06) werden anwendbar. Ihr neuer Abschnitt 5.7 bewertet IKT-Systeme, Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung gemeinsam – adressiert an die zuständigen Behörden, in Österreich FMA und OeNB, und damit unabhängig davon, ob ein Institut bedeutend ist.

Gilt der EZB-Leitfaden zur Risikodatenaggregation für österreichische Regionalbanken?

Formal nicht. Der Leitfaden vom 3. Mai 2024 richtet sich an bedeutende Institute unter direkter EZB-Aufsicht; weniger bedeutende Institute werden darin nicht erwähnt, und FMA oder OeNB haben kein Pendant veröffentlicht. Praktisch wird die Datenfähigkeit ab 2027 über die SREP-Leitlinien bewertet; nationale Grundlage bleibt § 39 BWG mit § 3 Abs. 4 und 6 KI-RMV.

Rechnet KI künftig die Meldung?

Aus unserer Sicht nicht. Der Meldewert bleibt deterministisch, regelbasiert und reproduzierbar. KI arbeitet vorgelagert bei der Datenqualität und nachgelagert bei Analyse und Kommentierung – als Detektor und Erklärer, nicht als Rechner. Das ist eine Beratungsposition, kein gesetzliches Verbot.

Welche Fristen gelten 2027 für Kryptowerte?

Die Geldwäscheverordnung gilt ab 10. Juli 2027; bis dahin muss die AMLA Leitlinien zu selbst gehosteten Adressen und Korrespondenzbeziehungen erlassen. Die MiCAR-CASP-Meldeverordnung gilt seit 15. Juni 2026 – zugelassene Anbieter melden halbjährlich, Finanzunternehmen nach Art. 60 MiCAR jährlich zum 31. Dezember.

Ing. Mag. Patrick Eiler

Über den Autor

Ing. Mag. Patrick Eiler

Patrick Eiler berät Banken und Versicherungen in Wien zu aufsichtlichem Meldewesen, Datenarchitektur und KI-Compliance. Über zwanzig Jahre in Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistung; Vortragender beim Hypo-Verband (Fachsitzung 23. September 2026).

Wo steht Ihr Haus für den SREP 2027?

In einem Erstgespräch klären wir, welche der Nachweise – Inventar, Lineage, Datenqualitätsregister – heute schon vorliegen und welcher begrenzte Erstauftrag die größte Lücke schließt.

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Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 22. Oktober 2026. Zeitgebundene Angaben – Fristen, angekündigte Leitfäden, Verfahrensstände – sind mit Datum versehen und können sich ändern; maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsakte und die Vorgaben von FMA, OeNB, EZB und EBA.