Fahrplan 2026–2028
Alle Stichtage aus SREP, DORA, NISG, KI-VO, CRR III, AMLR, MiCAR und Solvency II in einer Zeitschiene – mit Status: geltendes Recht, beschlossen oder angekündigt.
Zum FahrplanThemenbereich · Banken, Versicherungen, Dienstleister
Datenqualität und belastbare Risikoberichte gehören heute schon zu den aufsichtlichen Anforderungen. Ab dem 1. Jänner 2027 bündeln die revidierten SREP-Leitlinien sie mit den IKT-Systemen in einem Prüfungsblock – neben die Frage, ob eine Meldung richtig ist, tritt die Frage, ob ein Haus seine Daten beherrscht. Diese Themenseiten ordnen, was 2027 und 2028 im österreichischen Meldewesen anwendbar wird – belegt, datiert und mit dem Blick des Praktikers.
Redaktionell geprüft: 22. Oktober 2026 · Rechtslage geprüft bis: 22. Oktober 2026. Zeitgebundene Aussagen sind datiert; angekündigte, aber noch nicht veröffentlichte Rechtsakte sind als solche gekennzeichnet.
Für wen: Banken (SI) Banken (LSI) Versicherungen Meldewesen-Dienstleister Die Themenseiten sind je Zielgruppe markiert; SREP und BCBS 239 betreffen Banken, Solvency II und DORA die Versicherer, der Datenkern beide.
Fünf Fristen laufen auf dieselbe Fähigkeit hinaus. Die revidierten SREP-Leitlinien (EBA/GL/2026/06) stellen ab 2027 IKT-Systeme, Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung in einen Prüfungsblock – für alle Institute, nicht nur für bedeutende. Die Geldwäscheverordnung gilt ab 10. Juli 2027. Die FRTB-Kapitalbindung beginnt am 1. Jänner 2027, Solvency II in revidierter Fassung am 30. Jänner 2027, die Hochrisiko-Pflichten der KI-Verordnung am 2. Dezember 2027. Wer das als fünf Projekte führt, erhebt fünfmal dieselben Daten.
Das Meldewesen wandert von der Meldung zur Datenfähigkeit. Prüfregeln bleiben wichtig, aber sie beantworten nur noch einen Teil der Frage, die Aufsicht und Prüfer ab 2027 stellen: Woher kommt die Zahl, wer verantwortet sie, und wie schnell lässt sie sich neu zusammensetzen, wenn sich die Lage ändert? Die Antwort heißt in allen Regelwerken gleich – ein vollständiges Inventar, eine Herkunft bis auf Attributebene und ein Datenqualitätsrahmen mit benannten Verantwortlichen. Das ist Substanz, die österreichische Institute über das Gemeinsame Meldewesen-Datenmodell zum Teil schon besitzen und selten als Nachweis aufbereitet haben.
Für Leitung und Fachverantwortliche im Meldewesen österreichischer Kreditinstitute, für Versicherungen, die ab 2027 revidierte Solvency-II-Meldungen liefern, und für Meldewesen-Dienstleister, die ihre Plattformen auf die Prüfungslogik 2027 vorbereiten. Jede Seite nennt Rechtsgrundlage, Frist, Adressat und Quelle.
Alle Stichtage aus SREP, DORA, NISG, KI-VO, CRR III, AMLR, MiCAR und Solvency II in einer Zeitschiene – mit Status: geltendes Recht, beschlossen oder angekündigt.
Zum FahrplanAbschnitt 5.7 der revidierten SREP-Leitlinien führt IKT, Risikodatenaggregation und Berichterstattung zusammen – was FMA und OeNB ab 1. Jänner 2027 bewerten und was § 39 BWG und die KI-RMV heute schon verlangen.
Zur ThemenseiteDer EZB-Leitfaden gilt für bedeutende Institute. Was davon für weniger bedeutende Institute in Österreich verbindlich ist, was nicht – und warum der Hebel trotzdem 2027 kommt.
Zur ThemenseiteEin Inventar für Art. 8 DORA, das Informationsregister, den NISG-Perimeter, die SREP-Datenfähigkeit und Art. 10 KI-VO. Sechs Bausteine, die einmal gebaut und mehrfach verwendet werden.
Zur ThemenseiteDrei Lücken der Prüfregeln, sechs Ansatzpunkte für KI, eine rote Linie – und das Regime, das heute schon trägt: DORA, RDARR und BCBS 239; die KI-Verordnung kommt hinzu, ersetzt es aber nicht.
Zur ThemenseiteWas die MiCAR-CASP-Meldeverordnung (BGBl. II Nr. 71/2026) verlangt, warum Banken nur jährlich melden und weshalb Art. 501d CRR ein Provisorium ohne Ablaufdatum ist.
Zur ThemenseiteAb 10. Juli 2027 gilt die Geldwäscheverordnung unmittelbar; 2028 beginnt die Direktaufsicht der AMLA. Was sich für Transfers an selbst gehostete Adressen tatsächlich ändert – und was nicht.
Zur ThemenseiteDie zwölf Teile der LinkedIn-Serie in der Übersicht: 15 Euro auf sechs Zahlwegen, vier Thesen – und was für Meldewesen und Zahlungsverkehr der Banken folgt, vom Nebenbuch bis zur DORA-Meldung.
Zur SerienübersichtDie Themen lassen sich in vier Gruppen ordnen. Die erste ist der aufsichtliche Fahrplan: SREP-Datenfähigkeit, RDARR und der Datenkern. Die zweite ist Meldewesen und KI: wo KI Prüflücken schließt und wo sie nichts verloren hat. Die dritte sind Kryptowerte und Zahlungsverkehr: ein neues Meldewesen neben dem alten, mit eigenen Stichtagen. Die vierte sind Eigenmittel, Offenlegung und Versicherungen: Output Floor, FRTB, Verbriefungsreform und Solvency II – Seiten, die in der nächsten Ausbaustufe folgen. Das Fundament tragen alle gemeinsam: Daten herkunftssicher, vollständig und erklärbar vorzuhalten.
| Stichtag | Was gilt | Für wen |
|---|---|---|
| 01.01.2027 | EBA/GL/2026/06: IKT-Systeme, Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung in einem SREP-Abschnitt (5.7) | alle Institute, über FMA und OeNB |
| 01.01.2027 | CRR III: Output Floor 60 % der KSA-RWA; FRTB-Kapitalbindung (seit 2025 nur Meldepflicht) | Banken |
| 30.01.2027 | Solvency-II-Review: revidierte QRT, Taxonomie 2.10.0 ab Q1 2027 | Versicherungen |
| 10.07.2027 | Geldwäscheverordnung (AMLR) anwendbar; AMLA-Leitlinien zu selbst gehosteten Adressen fällig | Banken, CASP, Versicherungen |
| 02.12.2027 | KI-Verordnung: Hochrisiko-Pflichten für Anhang-III-Systeme (Kredit-Scoring natürlicher Personen) | Banken |
| 2028 | AMLA-Direktaufsicht beginnt; Anhang-I-Pflichten der KI-VO ab 02.08.2028; erste NISG-Nachweisaufforderungen ab 01.10.2028 | ausgewählte Verpflichtete, Konzerngesellschaften |
Mag. Eiler & Partner arbeitet seit über zwanzig Jahren im österreichischen Meldewesen – fachliche Business-Analyse zwischen Meldewesen, Rechnungswesen und IT, ABACUS/GMP, OeNB-Meldungen, AnaCredit, FINREP und COREP. Unsere Angebote sind begrenzte Erstaufträge mit greifbarem Ergebnis und klar benannter Grenze:
| Angebot | Greifbares Ergebnis | Was es nicht ist |
|---|---|---|
| Meldewesen-Datencheck | Bestandsaufnahme der Meldestrecken, priorisierte Lücken, benannte Verantwortlichkeiten – gegen Abschnitt 5.7 der SREP-Leitlinien | keine Garantie vollständiger SREP-Konformität |
| Lineage-Pilot | Dokumentierte Herkunft für einen abgegrenzten Meldebereich (z. B. einen Smart Cube), von der Quelle bis zur Meldeposition | kein vollständiger Konzern-Datenkatalog |
| KI-Anwendungsfall-Check | Zweck, Einstufung nach KI-VO und DORA, Datenfreigabe und Kontrollkonzept für einen konkreten Anwendungsfall im Meldeprozess | keine pauschale rechtliche Freistellung |
| Reporting-Change-Check | Betroffenheitsmatrix für 2027: Referenzperioden, Übermittlungsfristen, Umsetzungsbedarf je Meldung | keine Zusage einer fertigen Produktivumstellung |
Die revidierten SREP-Leitlinien der EBA (EBA/GL/2026/06) werden anwendbar. Ihr neuer Abschnitt 5.7 bewertet IKT-Systeme, Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung gemeinsam – adressiert an die zuständigen Behörden, in Österreich FMA und OeNB, und damit unabhängig davon, ob ein Institut bedeutend ist.
Formal nicht. Der Leitfaden vom 3. Mai 2024 richtet sich an bedeutende Institute unter direkter EZB-Aufsicht; weniger bedeutende Institute werden darin nicht erwähnt, und FMA oder OeNB haben kein Pendant veröffentlicht. Praktisch wird die Datenfähigkeit ab 2027 über die SREP-Leitlinien bewertet; nationale Grundlage bleibt § 39 BWG mit § 3 Abs. 4 und 6 KI-RMV.
Aus unserer Sicht nicht. Der Meldewert bleibt deterministisch, regelbasiert und reproduzierbar. KI arbeitet vorgelagert bei der Datenqualität und nachgelagert bei Analyse und Kommentierung – als Detektor und Erklärer, nicht als Rechner. Das ist eine Beratungsposition, kein gesetzliches Verbot.
Die Geldwäscheverordnung gilt ab 10. Juli 2027; bis dahin muss die AMLA Leitlinien zu selbst gehosteten Adressen und Korrespondenzbeziehungen erlassen. Die MiCAR-CASP-Meldeverordnung gilt seit 15. Juni 2026 – zugelassene Anbieter melden halbjährlich, Finanzunternehmen nach Art. 60 MiCAR jährlich zum 31. Dezember.
In einem Erstgespräch klären wir, welche der Nachweise – Inventar, Lineage, Datenqualitätsregister – heute schon vorliegen und welcher begrenzte Erstauftrag die größte Lücke schließt.