Auf welchem Modell beruht die KI-Compliance-Treppe?
Die Treppe beruht auf dem Analytic Ascendancy Model von Gartner (2012) mit vier Analytics-Stufen: Descriptive, Diagnostic, Predictive und Prescriptive. Mit jeder Stufe steigt der Geschäftswert — und der Entscheidungsanteil wandert schrittweise vom Menschen zur Maschine. Genau dieser wandernde Entscheidungsanteil ist der regulatorische Hebel.
Unsere Beobachtung: Mit steigender Autonomie wächst typischerweise der Governance-Aufwand. Die Analytics-Stufen folgen Gartner; das Compliance-Mapping ist ein Eigenformat von Mag. Eiler & Partner OG. Die Treppe ist ein Reifegrad- und Orientierungsmodell, keine rechtliche Klassifikation: Ob ein System Hochrisiko-KI ist, bestimmen bestimmungsgemäßer Zweck, Rolle (Anbieter oder Betreiber), Anhang-III-Kategorie und die Ausnahmen des Art. 6 Abs. 3 – nicht der Autonomiegrad. Auch ein Empfehlungssystem mit menschlicher Letztentscheidung kann Hochrisiko-KI sein; ein autonomer Workflow muss es nicht sein. Die je Stufe genannten Punkte sind deshalb getrennt zu lesen als gesetzliche Pflichten, freiwillige Normen (etwa ISO/IEC 42001) und Governance-Empfehlungen.
Stufe 1 — Descriptive: „Was ist passiert?"
Reports und Dashboards sind meist noch kein KI-System im Sinne der KI-VO; es gelten DSGVO, Datenqualität nach BCBS-239-Logik und NIS2/DORA-Basishygiene.
- Typische Systeme: Meldewesen-Reports, BI-Dashboards (Power BI/Fabric), Bestands-/Schadenreports.
- Pflichten: meist noch kein KI-System i. S. v. Art. 3 KI-VO; DSGVO-Grundsätze, Datenqualität (BCBS-239-Logik), NIS2/DORA-Basishygiene.
- Kernfrage: Ist die Datengrundlage belastbar genug, um später Modelle darauf zu bauen?
Stufe 2 — Diagnostic: „Warum ist es passiert?"
Für Chatbots und Copilot gelten die KI-Kompetenz nach Art. 4 (seit 02.02.2025) und die Kennzeichnung nach Art. 50 (seit 02.08.2026).
- Typische Systeme: KI-Assistenten/Chatbots (intern/Kunde), Copilot-Nutzung, RAG über interne Dokumente.
- Pflichten: Art. 50 KI-VO (seit 02.08.2026, vom Digital Omnibus NICHT verschoben) — Kennzeichnung der KI-Interaktion; Art. 4 KI-VO (seit 02.02.2025) — KI-Kompetenz; Shadow-KI-Inventarisierung; DSGVO bei Kundendaten.
- Kernfrage: Wissen Nutzer, dass (und mit welchen Grenzen) sie mit KI sprechen?
Stufe 3 — Predictive: „Was wird passieren?"
Scoring und Prognosen brauchen Validierungs-Governance und eine Anhang-III-Prüfung je Anwendungsfall; Hochrisiko-Pflichten gelten ab 02.12.2027.
- Typische Systeme: Scoring, Fraud Detection, Churn-/Schadenprognosen, Self-Service-Analytics.
- Pflichten: Validierungs-Governance (Modellrisiko, Methoden-Logging, Drift-Monitoring); Anhang-III-Prüfung je Anwendungsfall — Kreditwürdigkeitsprüfung und Lebens-/Krankenversicherungs-Pricing sind explizit Hochrisiko (Anhang III Nr. 5); Einstufungsentscheidung je Anwendungsfall dokumentieren (für Anbieter Pflicht nach Art. 6 Abs. 4, für Betreiber Governance-Empfehlung); Hochrisiko-Pflichten ab 02.12.2027; ISO/IEC 42001/23894/42005; Art. 10 Daten-Governance bei Hochrisiko; DORA; ArbVG bei HR-nahen Prognosen.
- Kernfrage: Wer validiert die Modelle — und wer erkennt Fehlprognosen, wenn Fachanwender ohne Methodenkompetenz analysieren?
Stufe 4 — Prescriptive: „Was soll geschehen?" (autonome Entscheidung)
Bei Hochrisiko-Einstufung gelten ab 02.12.2027 Art. 9–15, 17 und 26 KI-VO, dazu Art. 22 DSGVO und gegebenenfalls eine FRIA.
- Typische Systeme: automatisierte Kreditentscheidung, dynamisches Underwriting/Pricing, automatisierte Schadenregulierung, agentische Workflows.
- Pflichten (bei Hochrisiko-Einstufung): Hochrisiko-Programm Art. 9–15, 17, 26 (ab 02.12.2027), soweit das konkrete System nach Art. 6 und Anhang III tatsächlich Hochrisiko-KI ist; Art. 14 — menschliche Aufsicht als Design, ausdrückliche Vorkehrung gegen Automation Bias (Abs. 4 lit. b); Art. 22 DSGVO (automatisierte Einzelentscheidung); FMA-Modell-Governance; Vorstandshaftung § 84 AktG / § 39 BWG; ggf. FRIA (Art. 27).
- Kernfrage: Ist die Aufsicht wirksam designt und belegt — oder nur organisatorisch behauptet?
Warum ist die Treppe auch ein Zeitstrahl?
Die Sofort-Pflichten der unteren Stufen gelten bereits: Art. 4 seit 02.02.2025, Art. 50 seit 02.08.2026. Die Hochrisiko-Pflichten greifen für Anhang-III-Systeme ab 02.12.2027 — unabhängig davon, auf welcher Stufe ein Hochrisiko-System steht. Die Treppe ordnet die Reihenfolge der Themen; die rechtliche Einstufung entscheidet den Umfang.
| Datum | Was gilt | Treppen-Bezug |
|---|---|---|
| 02.02.2025 | Art. 4 KI-VO (KI-Kompetenz), Verbote bestimmter KI-Praktiken | Sofort-Pflicht ab Stufe 2 — gilt bereits. |
| 02.08.2026 | Art. 50 KI-VO (Kennzeichnung der KI-Interaktion), Durchsetzung Art. 4 | Sofort-Pflicht der Stufe 2 — vom Digital Omnibus NICHT verschoben. |
| 02.12.2027 | Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III (Art. 9–15, 17, 26) | Programm-Pflichten für Hochrisiko-Systeme — typischerweise, aber nicht nur, auf den Stufen 3–4. |
Stufe 1–2: Sofort-Pflichten gelten bereits (2025/2026). Stufe 3–4: Hochrisiko-Programm ab 02.12.2027, sofern die rechtliche Einstufung Hochrisiko ergibt. Die Treppe ordnet die Reihenfolge, die Einstufung entscheidet den Umfang.
Der Digital Omnibus zur KI wurde als Verordnung (EU) 2026/1744 am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit 27. Juli 2026 in Kraft. Für die Einstufung auf den Stufen 3 und 4 hat die EU-Kommission am 19. Mai 2026 den Entwurf ihrer Leitlinien zu Art. 6 veröffentlicht (Konsultation verlängert bis 23. Juli 2026); die Kommission plant die finale Fassung bis Ende 2026, auf ihrer Fachseite wurde der Text am 20. Oktober 2026 weiterhin als Entwurf geführt.
Auf welcher Stufe steht Ihr Institut?
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